Ein Solardach, auf das die Sonne scheint. 

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Zuschüsse für Mieterstrommodelle möglich


Unter dem Begriff des Mieterstroms wird Strom bezeichnet, der von den Solaranlagen auf dem Dach eines Hauses erzeugt und direkt – ohne vorherige Durchleitung durch das öffentliche Netz – an die Nutzer desselben Gebäudes geliefert und von diesen verbraucht wird.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Ein Zuschuss kann gewährt werden

  • für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung der Hauselektrik, um den von einer Solaranlage zu erzeugenden Strom für das geförderte Gebäude nutzen zu können (Zuschuss technische Installation) und
  • für vorbereitende bauliche Maßnahmen an Dach oder Fassade, die für die Errichtung oder Erweiterung einer Solaranlage technisch oder statisch erforderlich sind – auch bei Kombination einer Solaranlage mit einem Gründach (Zuschuss vorbereitende Maßnahmen Dach).

Die Kosten für die Maßnahmen müssen im Zusammenhang mit einem Bau- oder Modernisierungsvorhaben stehen, das wenigstens teilweise mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung NRW gefördert wurde oder wird und für das eine Förderzusage vorliegt.

Der Zuschuss technische Installation beträgt bis zu 2.500 Euro, der Zuschuss vorbereitende Maßnahmen Dach bei Neubaumaßnahmen 2.500 Euro und bei Modernisierungsmaßnahmen 5.000 Euro. Diese Höchstbeträge gelten pro Wohnung des geförderten Gebäudes.

Die Anträge sind bei der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde  (Kreise und kreisfreie Städte) unter Verwendung des dafür vorgeschriebenen Vordrucks zu stellen.