Zisternenförderung
Förderung von Regenwassernutzungsanlagen:
Ziel der Förderung ist es, durch die Verwendung von Regenwasser für die Gartenbewässerung den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren und gleichzeitig ein zusätzliches Rückhaltevolumen für Regenwasser zu schaffen, um die Kanalisation bei starken Regenfällen zu entlasten.
Was wird gefördert?
Die Gemeinde Stemwede fördert den Einbau einer Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) für die Gartenbewässerung je Hausgrundstück. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn vor Beantragung der Mittel noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde. Die Bemessung des Zuschusses richtet sich nach dem Speichervolumen der Zisterne und liegt maximal bei 750,00 Euro. Eine Auszahlung kann erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Abnahme durch die Gemeindeverwaltung sowie Vorlage einer Rechnungskopie erfolgen.
Förderfähig sind:
a) je Hausgrundstück eine angeschlossene Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) welches sich im Gemeindegebiet befindet,
b) Regenwassernutzungsanlagen (Zisterne) mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 m³ und
c) welche nur über Niederschlagswasser gespeist werden.
Nicht förderfähig sind:
a) Ein Zusammenschluss von mehreren Behältern um in der Summe auf das Mindestfassungsvermögen von 2 m³ zu kommen,
b) oberirdische Regenwasserrückhaltungen,
c) Anschlüsse der Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) an das bestehende Hauswassernetz (Toilettenspülung, Waschmaschine, etc.).
Anträge sind vom Eigentümer des Hausgrundstückes schriftlich vor Baubeginn, formlos, unter Angabe des betreffenden Hausgrundstückes, des Fassungsvolumens der Regenwassernutzungsanlage und der Bankverbindung des Eigentümers, bei der Gemeinde Stemwede, Wirtschaftsbetrieb, Buchhofstr. 17, 32351 Stemwede zu stellen.