Der Eichenprozessionsspinner kann eine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen, oder auch für Haus- und Nutztiere darstellen. Eine Bekämpfung aus Gründen des Gesundheitsschutzes sollte dort in Erwägung gezogen werden, wo Menschen durch Raupennester oder wandernde Raupen gefährdet sind.
Grundsätzlich ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich, auf dessen Grund der befallene Baum steht.
Die Zuständigkeiten an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen obliegt der jeweiligen Landes- bzw. Kreisbehörde. Die Gemeinde Stemwede kümmert sich um die Bäume, die auf gemeindeeigenen Flächen stehen. Sie entscheidet eigenverantwortlich, ob und ggf. welche Maßnahmen durchzuführen sind.
Eine gesetzliche Melde- oder auch Bekämpfungspflicht besteht nicht.